Feuerwehrübungen erlaubt?

von Steffen Helfenberger (Kommentare: 0)

Feuerwehrhübungen trotz schärferen Corona-Massnahmen

Am 9. Januar führten wir den Offizierstag als erste Übung im neuen Jahr durch. Coronabedingt wurde der Tag ohne die Ortswehren durchgeführt. Kurz darauf wurden die Massnahmen verschärft. Es stellt sich die Frage, ob der Übungsbetrieb erneut eingestellt werden muss.

 

Nun herrscht Klarheit

Die Gebäudeversicherung Thurgau und St. Gallen haben eine gemeinsame Empfehlung über die verschärften Corona-Massnahmen an die Feuerwehren abgegeben:
Gemäss Corona-Massnahmen sind Feuerwehrübungen keine Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Daher gilt die Beschränkung auf 5 Personen für Feuerwehrübungen NICHT und können durchgeführt werden. Auch die Feuerwehrkurse dieses Jahr werden wie geplant durchgeführt. Selbstverständlich müssen die bisherigen Schutzmassnahmen weiterhin eingehalten werden.
Die Feuerwehren zählen als systemrelevante Nothilfe- und Rettungsorganisationen, deshalb hat die Einsatzfähigkeit oberste Priorität. Wir werden alles dafür tun, dass wir dies gesundheitlich und auch durch unsere Fähigkeiten gewährleisten können.

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